Das Test- und Wirtschaftsmagazin FACTS veröffentlichte in der März-Ausgabe einen Drehstuhltest Sedus crossline. Die Tester waren begeistert: „Der Sedus crossline verschafft wie versprochen ein harmonisches Sitzgefühl. Einen besonders positiven Eindruck macht der große Öffnungswinkel, in dem ein bequemes Zurücklehnen Entspannung verschafft. Bei der täglichen Arbeit unterstützt der Drehstuhl und regt gleichzeitig zur Bewegung an.“
Das Urteil: „Sehr gut“ für Sedus crossline!
Besonders hervorgehoben wurde der frei wählbare Öffnungswinkel, der sich auf 11, 22 oder 32 Grad voreinstellen lässt, die Wirkung der neuen Similar-Plus-Mechanik und der gekreuzte Rückenlehnenrahmen, welcher über Drehpunkte mit dem Polster verbunden ist.
Und wo können Sie in Darmstadt den Sedus-Crossline Sessel anschauen und ausprobieren ? Natürlich bei Büro-GOERTZ in Darmstadt, dem großen Sedus Fachhändler im Rhein-Main-Gebiet.
Dem international renommierten Büromöbelhersteller Sedus Stoll mit Sitz in Waldshut ist es gelungen, in Hong Kong einen größeren Akt von Produktpiraterie aufzudecken und erfolgreich zu bekämpfen.
Sedus open-up Drehsessel
Eine chinesische Firma hatte an das „LegCo“ (Legislative Council – das Parlament von Hong Kong) in den Jahren 2005 und 2006 über 50 Büro-Drehstühle verkauft, die in technischer Funktion und Aussehen praktisch identisch sind mit dem von Sedus entwickelten Modell „open up“.
Die örtliche Vertretung von Sedus schaltete daraufhin den Zoll von Hong Kong ein und machte eine Verletzung des Urheberrechts („Copyright“) von Sedus Stoll geltend.
Nach eingehenden Verhandlungen erfolgte am 19. März 2009 beim zuständigen Gericht in Hong Kong die Verkündung des Urteils: Der Plagiator wurde zu einer schmerzhaften Geldstrafe verurteilt. Gleichzeitig wurde gerichtlich entschieden, dass die gefälschten Drehstühle vernichtet werden müssen.
Diese Gerichtsentscheidung zeigt nicht nur die konstruktive Kooperation der Zollbehörden in Hong Kong. Sie ist auch insofern bemerkenswert, als dass sie Sedus open up Urheber-Schutz („Copyright“) zubilligt. Das ist nur bei Möbeln möglich, deren Design erheblich über dem Durchschnitt liegt. Die Gerichts-entscheidung ist somit auch eine Auszeichnung für das besondere Design des auch über die Grenzen von Europa hinweg berühmten Stuhls aus dem Hause Sedus.